Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 28. Juni 2021
Die Stimmberechtigten haben am 28. Juni 2021 folgende Beschlüsse gefasst:
- Die Abnahme der Bauabrechnung Kirchendachsanierung Bassersdorf 2020 wurde einstimmig angenommen.
- Die Jahresrechnung 2020 wurde genehmigt.
- Die Anpassung Behördenentschädigung wurde angenommen.
- Es sind keine schriftlichen Anfragen gemäss § 23 des Kirchgemeindereglements eingegangen.
Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert 5 Tagen und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen sowie unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Kloten, Bassersdorf, Nürensdorf, 22. Juli 2021
Die Kirchenpflege Kloten
Wir laden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der röm.-kath. Kirchgemeinde Kloten, wohnhaft in Kloten, Bassersdorf und Nürensdorf herzlich ein
zur Kirchgemeindeversammlungvom Montag, 28. Juni 2021, 20.00 h
im Kirchgemeindezentrum, Äussere Auenstrasse 1, Bassersdorf
Traktanden
1. Abnahme der Bauabrechnung Kirchendachsanierung Bassersdorf 2020
2. Genehmigung der Jahresrechnung 2020
3. Anpassung Behördenentschädigung
4. Beantwortung schriftlich eingereichter Anfragen von allgemeinem Interessegemäss Art. 23 des KirchgemeindereglementsAnfragen sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung der Präsidentin der Kirchenpflege schriftlich einzureichen.
Die Akten zu den Traktanden liegen fristgerecht zwei Wochen vor der Versammlungin den Pfarreisekretariaten Kloten und Bassersdorf zur Einsicht auf oder können aufunseren Webseiten www.kath-kbn.ch und www.pfarrei-christkoenig.ch eingesehen werden.
Jahresrechnung_2020_Römisch-katholische Kirchgemeinde_Kloten
20210628-KGV-Broschuere
Kloten, Bassersdorf, Nürensdorf, 27. Mai 2021Katholische Kirchenpflege Kloten
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 07. Dezember 2020
Die Stimmberechtigten haben am 07. Dezember 2020 folgende Beschlüsse gefasst:
- Die beiden Pfarreibeauftragten Erich Jermann, 1957, und Ute van Appeldorn, 1967, wurden für die Amtsdauer 2021-2024 wiedergewählt.
- Die Jahresrechnung 2019 wurde genehmigt.
- Der Zusatzkredit Kirchendach und Oberlichtverglasungen, Kloten wurde einstimmig genehmigt.
- Die Orgelsanierung/Erweiterung in Kloten wurde genehmigt.
- Das Budget 2021/Steuerfuss wurden einstimmig angenommen.
- Es sind keine schriftlichen Anfragen gemäss § 23 des Kirchgemeindereglements eingegangen.
Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert 5 Tagen und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen sowie unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Kloten, Bassersdorf, Nürensdorf, 24. Dezember 2020
Die Kirchenpflege Kloten
Wir laden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der röm.-kath. Kirchgemeinde Kloten, wohnhaft in Kloten, Bassersdorf und Nürensdorf herzlich ein zur Kirchgemeindeversammlung
von Montag, 7. Dezember 2020, 20.00 Uhr
in der katholischen Kirche, Rosenweg, in Kloten
Traktanden
1. Erneuerungswahl der Pfarreibeauftragten für die Amtsdauer 2021-2024
Zur Wahl stehen:
– Jermann Erich, 1957, für die Pfarrei Christkönig, Kloten
– Van Appeldorn Ute, 1967, für die Pfarrei St. Franziskus, Bassersdorf-Nürensdorf
2. Abnahme der Jahresrechnung 2019
3. Zusatzkredit Kirchendach und Oberlichtverglasungen, Kloten
4. Orgelsanierung/Erweiterung in Kloten
5. Abnahme Budget 2021/Steuerfuss
6. Beantwortung schriftlich eingereichter Fragen von allg. Interesse gemäss § 23
des Kirchgemeindereglements
7. Informationen
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen fristgerecht in den Pfarreisekretariaten von Kloten und Bassersdorf zur Einsicht auf oder können auf unseren Webseiten
www.kath-kbn.ch und www.pfarrei-christkoenig.ch eingesehen werden.
Anfragen sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung der Präsidentin der Kirchenpflege schriftlich einzureichen.
Kloten, Bassersdorf, Nürensdorf, 29. Oktober 2020
Katholische Kirchenpflege
Kloten, 30. Oktober 2020
Kath Kirchgem Kloten Jahresrechnung 2019
Kath Kirchgemeinde Kloten Investitionsplan B2021
Kath Kirchgemeinde Kloten Budget 2021
Kloten, 08.05.2020
Geschätzte Stimmbürger und Stimmbürgerinnen
Wegen dem Coronavirus (COVID-19), ist es vorläufig nicht erlaubt, eine Kirchgemeindeversammlung durchzuführen. Ab wann der Bundesrat grössere Menschenansammlungen wieder erlaubt, ist noch ungewiss.
Deswegen werden wir die KGV vom Juni 2020 ausnahmsweise auslassen und die Rechnung 2019 erst im Dezember 2020 bei der nächsten regulären Kirchgemeindeversammlung abnehmen lassen, genauso den Zusatzkredit zur Dachsanierung Bassersdorf.
An der letzten Kirchgemeindeversammlung im Dezember 2019 haben Sie den Investitionskredit für diese Dachsanierung mit CHF 150‘000.- genehmigt. Was wir zu diesem Zeitpunkt nicht wussten, war, dass auf allen Offerten die geforderte bauphysikalische Berechnung nicht mit eingerechnet wurde und bei all diesen vergessen ging. Glücklicherweise wurden wir darauf aufmerksam gemacht. So mussten alle Offerten korrigiert und neu berechnet werden, was nun zu höheren Kosten führt.
Auch haben Sie an der Kirchgemeindeversammlung vom Dezember 2019 die Teilrevision der Kirchgemeindeordnung abgenommen. Diese ist nun durch den Synodalrat genehmigt worden mit dem Inkraftsetzungsdatum vom 02. März 2020.
Gleichzeitig mit dieser Information wird auch die Jahresrechnung 2019 und die genehmigte Kirchgemeindeordnung auf unserer Homepage aufgeschaltet.
Nun wünsche ich Ihnen weiterhin alles Gute und bitte Sie trotz der schrittweisen Lockerungen die Hygiene- und Schutzmassnahmen des Bundes zu beachten.
Freundliche Grüsse
Susanne Rotondo
Präsidentin Kirchenpflege
Kirchgemeindeordnung Kloten, 2.12.2019
Kirchgemeindeversammlung von Montag, 2. Dezember 2019, 20.00 Uhr im Pfarreisaal, Rosenweg 3, in Kloten
Traktanden
1.1. Investitionsprojekt Kirchendachsanierung in Kloten
1.2. Investitionsprojekt Kirchendachsanierung in Bassersdorf
2. Evaluation Zukunft Spitzweg 12, Kloten
3. Genehmigung des Steuerfusses 2020 und Abnahme Budget 2020
4. Genehmigung der Totalrevision der Kirchgemeindeordnung der röm.-kath.
Kirchgemeinde Kloten per 1.1.2020
5. Beantwortung schriftlich eingereichter Fragen von allg. Interesse gemäss
Art. 33 der Kirchgemeindeordnung der röm.-kath. Kirchgemeinde Kloten
6. Informationen
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen fristgerecht in den Pfarreisekretariaten
von Kloten und Bassersdorf zur Einsicht auf oder können auf unseren Webseiten
www.kath-kbn.ch und www.pfarrei-christkoenig.ch eingesehen werden.
KGV-Broschuere-klein
KirchgemeindeordnungKloten
Kath_Kirchgemeinde_Kloten_zhkath_Budget_2020
Kath_Kirchgemeinde_Kloten_zhkath_Investitionsplan_2020
Anfragen sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung der
Präsidentin der Kirchenpflege schriftlich einzureichen.
Kloten, Bassersdorf, Nürensdorf, 17. Oktober 2019
Katholische Kirchenpflege
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung
vom 03. Juni 2019
Die Stimmberechtigten haben am 03. Juni 2019 folgende Beschlüsse gefasst:
1.Die Jahresrechnung 2018 wurde einstimmig angenommen.
2.Es sind keine schriftlichen Anfragen gemäss Art. 33 der Kirchgemeindeordnung
eingegangen.
Gegen diese Beschlusse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der
Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zurich,
Minervastrasse 99, 8032 Zurich, wegen Verletzung von Vorschriften uber die politischen Rechte oder ihre Ausubung innert 5 Tagen und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen sowie unrichtiger oder ungenugender Feststellung des Sachverhaltes innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begrundung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Kloten, Bassersdorf, Nürensdorf, 27. Juni 2019 Die Kirchenpflege Kloten
Kirchgemeindeversammlung von Montag, 03. Juni 2019, 20.00 h im Kirchgemeindezentrum, Äussere Auenstrasse 1, Bassersdorf
Traktanden
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2018
2. Beantwortung schriftlich eingereichter Anfragen von allgemeinem Interesse gemäss Art. 33 der Kirchgemeindeordnung von Kloten
Anfragen sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung der Präsidentin der Kirchenpflege schriftlich einzureichen. Die Akten zu den Traktanden liegen fristgerecht zwei Wochen vor der Versammlung in den Pfarreisekretariaten Kloten und Bassersdorf zur Einsicht auf oder können auf unseren Webseiten www.pfarrei-christkoenig.ch und www.pfarrei-christkoenig.ch eingesehen werden.
Kloten, Bassersdorf, Nürensdorf, 02. Mai 2019
Katholische Kirchenpflege Kloten
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 26. November 2018
Die Stimmberechtigten haben am 26. November 2018 folgende Beschlüsse gefasst:
- Das Investitionsprojekt Kühlanlage Pfarreisaal, Kloten wurde einstimmig angenommen.
- Das Budget 2019 wurde genehmigt und der Steuerfuss wurde auf 9% festgesetzt.
Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der
Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert 5 Tagen und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen sowie unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Kloten, 13. Dezember 2018
Die Kirchenpflege Kloten
Kirchgemeindeversammlung von Montag, 26. November 2018, 20.00 Uhr im Pfarreisaal, Rosenweg 3, in Kloten
Traktanden
- Investitionsprojekt Kühlungsanlage, Pfarreisaal Kloten
- Abnahme Budget 2019 und Genehmigung des Steuerfusses
- Beantwortung schriftlich eingereichter Anfragen von allgemeinem Interesse gemäss Art. 33 der Kirchgemeindeordnung der röm.-kath. Kirchgemeinde Kloten
- Informationen
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen fristgerecht in den Pfarreisekretariaten von Kloten und Bassersdorf zur Einsicht auf oder können auf unserer Homepage
der Pfarreien www.kath-kbn.ch eingesehen werden. Anfragen sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung der Präsidentin der Kirchenpflege schriftlich einzureichen.
Kloten, Bassersdorf, Nürensdorf, 18. Oktober 2018
Katholische Kirchenpflege
Invesitionsplan
HRM2_Kloten_Kirchgemeinden_Investitionsplan_2019PDF
Budget
HRM2_Kloten_Kirchgemeinden_Budget_2019_FinalPDF
KGV-Broschrüre
20181126-KGV-Broschuere-Endversion-20181017-klein
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 4. Juni 2018
- Die Stimmberechtigten haben am 4. Juni 2018 folgende Beschlüsse gefasst:
- Die Jahresrechnung 2017 wurde einstimmig angenommen. Neuwahl der Kirchenpflege und der Rechnungsprüfungskommission für die Amtsdauer 2018 – 2022
2.1 In die Kirchenpflege sind gewählt im ersten Wahlgang:
Leo Dal Din, Kloten, 1942, bisher
Bruno Hungerbühler, Nürensdorf, 1944, bisher
Marion Mastroianni, Bassersdorf, 1971, bisher
Viviana Monteleone, Kloten, 1982, neu
Andrea Nàdudvary, Kloten, 1970, neu
Patricia Rösch, Nürensdorf, 1968, neu
Susanne Rotondo, Kloten, 1962, bisher
Orianna Steinebrunner, Nürensdorf, 1969, bisher
im 2. Wahlgang
Christian Laufer, Kloten, 1964, bisher
Susanne Rotondo, Kloten, 1962, bisher, auch als Präsidentin
2.2 In die Rechnungsprüfungskommission sind gewählt:
Ruedi Aschwanden, Bassersdorf, 1963, bisher
Hans-Peter Boschung, Kloten, 1961, bisher
Phillippe Kaufmann, Kloten, 1961, bisher
Judith Roos, Bassersdorf, 1961, bisher
David Schmid, Kloten, 1962, bisher
Hans-Peter Boschung, Kloten, 1961, bisher, ist auch als Präsident gewählt. - Erneuerungswahl der Pfarreibeauftragten für die Amtsdauer 2018 – 2021
Gewählt wurden:
3.1 Ute Van Appeldorn, 1967, für die Pfarrei St. Franziskus, Bassersdorf
3.2 Erich Jermann, 1957, für die Pfarrei Christkönig, Kloten - Es sind keine schriftlichen Anfragen gemäss Art. 33 der Kirchgemeindeordnung eingegangen.
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs und im Übrigen wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen schriftlich Rekurs bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft, Hirschengraben 72, 8001 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Kloten, 14. Juni 2018 Die Kirchenpflege Kloten
Kirchgemeindeversammlung von Montag, 04. Juni 2018, 20.00 h im Kirchgemeindezentrum, Äussere Auenstrasse 1, Bassersdorf
Traktanden
- Genehmigung der Jahresrechnung 2017
- Neuwahl der Kirchenpflege und der Rechnungsprüfungskommission für die Amtsdauer 2018 – 2022 gemäss Art. 24 ff KGO röm. kath. Kirchgemeinde
2.1. Wahl von 9 Mitgliedern der Kirchenpflege und deren Präsidenten/in
2.2. Wahl von 5 Mitgliedern der Rechnungsprüfungskommission und deren Präsidenten/in - Erneuerungswahl der Pfarreibeauftragten für die Amtsdauer 2018 – 2021
3.1. Ute van Appeldorn, Pfarrei St. Franziskus Bassersdorf-Nürensdorf
3.2. Erich Jermann, Pfarrei Christkönig, Kloten - Beantwortung schriftlich eingereichter Anfragen von allgemeinem Interesse gemäss Art. 33 der Kirchgemeindeordnung von Kloten Anfragen sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung der Präsidentin der Kirchenpflege schriftlich einzureichen.
Die Akten zu den Traktanden und die Kandidatenlisten liegen fristgerecht zwei Wochen vor der Versammlung in den Pfarreisekretariaten Kloten und Bassersdorf zur Einsicht auf oder können auf unserer Homepage www.kath-kbn.ch eingesehen werden.
Kloten, Bassersdorf, Nürensdorf, 03. Mai 2018
Katholische Kirchenpflege
Unterlagen
Broschüre zur Kirchgemeindeversammlung
20180604-KGV-Broschuere-Endversion-klein.pdf
Offizielle Jahresrechnung
20180509-Offizielle_JahresRechnung2017_def.pdf
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 27. November 2017
- Die Bauabrechnung des Projekts „Raum für Alle“ /Hand in Hand Bassersdorf wird genehmigt.
- Das Investitionsprojekt Umgestaltung der Marienkappelle in der Kirche St. Franziskus Bassersdorf wird genehmigt.
- Das Budget 2018 wird angenommen und der Steuerfuss 10% genehmigt.
- Es sind keine schriftlichen Anfragen gemäss § 33 der Kirchgemeindeordnung eingegangen.
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die Politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet Stimmrechtsrekurs eingereicht werden. Dieser ist schriftlich mit Antrag und Begründung an die Katholische Kirche im Kanton Zürich, Rekurskommission Hirschengraben 72, 8001 Zürich zu richten. Ebenfalls kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet schriftlich Beschwerde geführt werden wegen Verletzung bergeordneten Rechts, Überschreiten der Gemeindekompetenz oder Unbilligkeit gestützt auf § 151 Abs. 1 des Zürcherischen Gemeindegesetzes.
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung liegt ab Woche 49 in den Pfarreisekretariaten von Kloten und Bassersdorf zur Einsicht auf. Eine telefonische Anmeldung ist erwünscht. Das Begehren um Berichtigung des Protokolls kann in Form des Rekurses innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage an gerechnet ebenfalls an die Katholische Kirche im Kanton Zürich, Rekurskommission, Hirschengraben 72, 8001 Zürich gestellt werden.
Kloten, 27. November 2017 Kath. Kirchenpflege Kloten
Kirchgemeindeversammlung vom 27. November 2017
Wir laden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der röm.-kath. Kirchgemeinde Kloten, wohnhaft in Kloten, Bassersdorf und Nürensdorf, herzlich ein zur Kirchgemeindeversammlung am
Montag, 27. November 2017, 20.00 h
im Pfarreisaal, Rosenweg 3, in Kloten
Traktanden:
- Abnahme Bauabrechnung des Projekts «Raum für alle/Hand in Hand»,Bassersdorf
- Investitionsprojekt: Umgestaltung der Marienkapelle in der Kirche St. Franziskus Bassersdorf
- Abnahme Budget 2018 und Genehmigung des Steuerfusses
- Beantwortung schriftlich eingereichter Anfragen von allgemeinem Interesse gemäss Art. 33 der Kirchgemeindeordnung der röm.-kath. Kirchgemeinde Kloten.
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen fristgerecht in den Pfarreisekretariaten von Kloten und Bassersdorf zur Einsicht auf oder können auf unserer Homepage der Pfarreien www.kath-kbn.ch eingesehen werden.
Anfragen sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung der Präsidentin der Kirchenpflege Kloten einzureichen.
Kloten Bassersdorf Nürensdorf, 19. Oktober 2017
Katholische Kirchenpflege
Unterlagen
Broschüre zur Kirchgemeindeversammlung
20171127-KGV-Broschuere-Endversion-20171020-klein
1) Unterlagen zur Bauabrechnung “Raum für alle/Hand in Hand” (siehe Broschüre Traktandum 1)
a) Zusammenstellung der Kredite und Baukosten
Zusammenstellung_Antrag_Bauabrechnung_Raumfüralle_Synodalrat
b) Detailabrechnung von Anderegg&Partner über den Projektierungskredit von insgesamt Fr. 480’000
KGB_170926_Bauabrechnung_Projektierungskredit_nach BKP_Anderegg
c) Detailabrechnung von Anderegg&Partner über den Baukredit von insgesamt Fr. 7.4 Mio.
(Anteil architekturhonorarberechtigte Ausgaben)
KGB_170919_Bauabrechnung_nach BKP_Anderegg
d) Detailabrechnung von GLP Pan Architekten über den Baukredit von insgesamt Fr. 7.4 Mio.
(Anteil nicht architekturhonorarberechtigte Ausgaben, insbesondere Ausstattung)
KGB_170919_Bauabrechnung_nach BKP_GLP
e) Abschied der Kirchenpflege und der Rechnungsprüfungskommission
Abschied Kirchenpflege und RPK
2) Unterlagen zum Investitionsprojekt “Umgestaltung der Marienkapelle in der Kirche St. Franziskus, Bassersdorf” (siehe Broschüre Traktandum 2)
3) Budget 2018 und Steuerfuss (siehe Broschüre Traktandum 3)
a) siehe Broschüre
b) Offizielle Budgetblätter
Budget 2018_offizielle_Blätter
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 12. Juni 2017
- Die Bauabrechnung Tranche 2016 des Bauprojekts «Raum für alle» Bassersdorf wird genehmigt.
- Die Jahresrechnung 2016 wird genehmigt.
- Orianna Steinebrunner, Nürensdorf, wird als Mitglied der Kirchenpflege für den Rest der Amtszeit 2014–2018 gewählt.
- Es sind keine schriftlichen Anfragen gemäss § 33 der Kirchgemeindeordnung eingegangen.
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die Politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet Stimmrechtsrekurs eingereicht werden. Dieser ist schriftlich mit Antrag und Begründung an die Katholische Kirche im Kanton Zürich, Rekurskommission, Hirschengraben 72, 8001 Zürich, zu richten. Ebenfalls kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet schriftlich Beschwerde geführt werden wegen Verletzung übergeordneten Rechts, Überschreiten der Gemeindekompetenz oder Unbilligkeit gestützt auf § 151 Abs. 1 des Zürcherischen Gemeindegesetzes. Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung liegt in den Pfarreisekretariaten von Kloten und Bassersdorf zur Einsicht auf. Eine telefonische Anmeldung ist erwünscht. Das Begehren um Berichtigung des Protokolls kann in Form des Rekurses innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage an gerechnet ebenfalls an die Katholische Kirche im Kanton Zürich, Rekurskommission, Hirschengraben 66, 8001 Zürich, gestellt werden.
Kloten, 12. Juni 2017
Kath. Kirchenpflege Kloten
Kirchgemeindeversammlung vom 12. Juni 2017
Wir laden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der röm.-kath. Kirchgemeinde Kloten, wohnhaft in Kloten, Bassersdorf und Nürensdorf herzlich ein zur
Kirchgemeindeversammlung von Montag, 12. Juni 2017, 20.00 h im Saal des Kirchgemeindezentrums Äussere Auenstrasse 1, 8303 Bassersdorf
Traktanden
- Bauabrechnung: Tranche 2016 des Bauprojekts «Raum für alle (Hand in Hand)» Bassersdorf
- Jahresrechnung 2016
- Ersatzwahl für Kirchenpflegemitglied Judith Bamert, Bassersdorf für den Rest der Amtszeit 2014 – 2018. Zur Wahl steht Orianna Steinebrunner, Nürensdorf
- Beantwortung schriftlich eingereichter Anfragen von allgemeinem Interesse gemäss Art. 33 der Kirchgemeindeordnung der röm.-kath. Kirchgemeinde Kloten
- Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen fristgerecht in den Pfarreisekretariaten von Kloten und Bassersdorf zur Einsicht auf oder können hier
20170612-Pfarrblatt-endversion-klein
eingesehen werden. Anfragen sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung der Präsidentin der Kirchenpflege Kloten einzureichen.
Kloten Bassersdorf Nürensdorf, 27. April 2017
Katholische Kirchenpflege
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 29. November 2016
- Der jährlichen Beitrag an das Sozialhilfeprojekt „Gleis 5“ der Plattform Glatttal in Kloten wird um CHF 20‘000 auf CHF 80‘000 erhöht.
- Dem Nachtragskredit in der Höhe von CHF 500‘000 für das Bauprojekt „Raum für Alle“ (Hand in Hand) Bassersdorf wird zugestimmt.
- Das Budget 2017 wird genehmigt. Der Steuerfuss 2017 wird von 11% auf 10 % gesenkt.
- Es sind keine schriftlichen Anfragen gemäss § 33 der Kirchgemeindeordnung eingegangen.
Kirchgemeindeversammlung vom 29. November 2016
Wir laden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der röm.-kath. Kirchgemeinde Kloten, wohnhaft in Kloten, Bassersdorf und Nürensdorf herzlich ein zur
Kirchgemeindeversammlung von Dienstag, 29. November 2016, 20:00 h
Im Kirchgemeindezentrum, Äussere Auenstrasse 3 in Bassersdorf
Traktanden
- Erhöhung des jährlichen Beitrags für das Sozialhilfeprojekt «Gleis 5» der Plattform Glattal in Kloten um CHF 20‘000
- Nachtragskredit von CHF 500‘000 für das Bauprojekt «Raum für Alle» (Hand in Hand) Bassersdorf
- Budget und Steuerfuss 2017
- Beantwortung schriftlich eingereichter Fragen von allgemeinem Interesse
gemäss § 33 der Kirchgemeindeordnung von Kloten
Anfragen sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung der
Präsidentin der Kirchenpflege schriftlich einzureichen.
Kloten, Bassersdorf, Nürensdorf, 27. Oktober 2016 Kath. Kirchenpflege
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 6. Juni 2016
- Die Bauabrechnung Tranche 2015 des Baukredits „Raum für Alle“, Bassersdorf wird genehmigt.
- Die Jahresrechnung 2015 wird genehmigt.
- Die Aufstockung Entwicklungshilfe um CHF 25‘000 auf CHF 100‘000 wird angenommen.
- Es sind keine schriftlichen Anfragen gemäss § 33 der Kirchgemeindeordnung eingegangen.Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die Politischen Rechte und ihre Ausübung innert
- Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet Stimmrechtsrekurs eingereicht werden. Dieser ist schriftlich mit Antrag und Begründung an die Katholische Kirche im Kanton Zürich, Rekurskommission, Hirschengraben 66, 8001 Zürich zu richten.Ebenfalls kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet schriftlich Beschwerde geführt werden wegen Verletzung übergeordneten Rechts, Überschreiten der Gemeindekompetenz oder Unbilligkeit gestützt auf § 151 Abs. 1 des Zürcherischen Gemeindegesetzes.Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung liegt in den Pfarreisekretariaten von Kloten und Bassersdorf zur Einsicht auf. Eine telefonische Anmeldung ist erwünscht.Das Begehren um Berichtigung des Protokolls kann in Form des Rekurses innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage an gerechnet ebenfalls an die Katholische Kirche im Kanton Zürich, Rekurskommission, Hirschengraben 66, 8001 Zürich gestellt werden.Kloten, 16. Juni 2016
Kath. Kirchenpflege Kloten
Kirchgemeindeversammlung vom 6. Juni 2016
Traktanden
- Abnahme Bauabrechnung: Tranche 2015 des Baukredits „Raum für alle“ (Hand in Hand) in
Bassersdorf - Abnahme Rechnung 2015
- Aufstockung Entwicklungshilfe um CHF 25’000 auf CHF 100’000
- Beantwortung schriftlich eingereichter Fragen von allgemeinem Interesse gemäss Art. 33 der
Kirchgemeindeordnung der röm.-kath. Kirchgemeinde Kloten - Verschiedenes
Anfragen sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung der Präsidentin der
Kirchgemeinde schriftlich ein zu reichen. Die Akten zu den Traktanden liegen während 2 Wochen vor der Versammlung in den Pfarreisekretariaten von Kloten und Bassersdorf zur Einsicht auf oder können auf der Homepage der
Pfarreien eingesehen werden unter www.kath-kbn.ch.
Kath. Kirchenpflege Kloten
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 30. November 2015
- Das Budget 2016 wird genehmigt und der Steuerfuss bei 11 % belassen.
- Es sind keine schriftlichen Anfragen gemäss § 33 der Kirchgemeindeordnung eingegangen.
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die Politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet Stimmrechtsrekurs eingereicht werden. Dieser ist schriftlich mit Antrag und Begründung an die Katholische Kirche im Kanton Zürich, Rekurskom-mission, Hirschengraben 66, 8001 Zürich zu richten.
Ebenfalls kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet schriftlich Beschwerde geführt werden wegen Verletzung übergeordneten Rechts, Überschreiten der Gemeindekompetenz oder Unbilligkeit gestützt auf § 151 Abs. 1 des Zürcherischen Gemeindegesetzes.
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung liegt in den Pfarreisekretariaten von Kloten und Bassersdorf zur Einsicht auf. Eine telefonische Anmeldung ist erwünscht.
Das Begehren um Berichtigung des Protokolls kann in Form des Rekurses innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage an gerechnet ebenfalls an die Katholische Kirche im Kanton Zürich, Rekurskommission, Hirschengraben 66, 8001 Zürich gestellt werden.
Kloten, 30. November 2015 Kath. Kirchenpflege Kloten
Broschüre zur Kirchgemeindeversammlung vom 30. November 2015
Kirchgemeindeversammlung vom 30. November 2015
Wir laden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der röm.-kath. Kirchgemeinde Kloten, wohnhaft in Kloten, Bassersdorf und Nürensdorf herzlich ein zur Kirchgemeindeversammlung
Montag, 30. November 2015, 20.00 Uhr
im Pfarreizentrum, Äussere Auenstrasse 1, Bassersdorf
Traktanden
- Abnahme Budget 2016 / Festlegung des Steuerfusses
- Information: Stand des Projekts „Raum für alle“ und Nutzung des alten Pfarrhauses, Bassersdorf
- Beantwortung schriftlich eingereichter Anfragen von allg. Interesse gemäss Art. 33 der Kirchgemeindeordnung der röm.-kath. Kirchgemeinde Kloten.
Anfragen sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung der Präsidentin der Kirchenpflge Kloten einzureichen.
Kath. Kirchenpflge Kloten
Broschüre zur Kirchgemeindeversammlung vom 1. Juni 2015
20150601-Pfarrblatt-KGV-endversion-klein.pdf
Kirchgemeindeversammlung vom 1. Juni 2015
Traktanden
- Abnahme der Bauabrechnungen
1.1. Nachtrag zur Bauabrechnung „Energieprojekt Kloten
1.2. Nachtrag zur Bauabrechnung Projektierungskredit „Raum für alle“ Bassersdorf
1.3. „Dachsanierung des Pfarreisaalgebäudes“ Bassersdorf
1.4. Tranche 2014 des Baukredits „Raum für alle“ Bassersdorf - Abnahme der Rechnung 2014
- Wahl der Pfarreibeauftragten für die Amtsdauer 2015 – 2018
3.1. Ute van Appeldorn, Pfarrei St. Franziskus Bassersdorf-Nürensdorf
3.2. Erich Jermann, Pfarrei Christkönig Kloten - Beantwortung schriftlich eingereichter Anfragen von allgemeinem Interesse
gemäss Art. 33 der Kirchgemeindeordnung der röm.-kath. Kirchgemeinde Kloten
Die Unterlagen zur Traktandenliste liegen fristgerecht in den Pfarreisekretariaten
von Kloten und Bassersdorf auf.
Anfragen sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung der
Präsidentin der Kirchenpflege Kloten einzureichen.
Kloten, 30. April 2015 Katholische Kirchenpflege Kloten
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 1. Dezember 2014
- Das Budget 2015 wird genehmigt und der Steuerfuss bei 11 % belassen.
- Es sind keine schriftlichen Anfragen gemäss § 33 der Kirchgemeindeordnung eingegangen.
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die Politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet Stimmrechtsrekurs eingereicht werden. Dieser ist schriftlich mit Antrag und Begründung an die Katholische Kirche im Kanton Zürich, Rekurskom-mission, Hirschengraben 66, 8001 Zürich zu richten.
Ebenfalls kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet schriftlich Beschwerde geführt werden wegen Verletzung übergeordneten Rechts, Überschreiten der Gemeindekompetenz oder Unbillig-keit gestützt auf § 151 Abs. 1 des Zürcherischen Gemeindegesetzes.
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung liegt in den Pfarreisekretariaten von Kloten und Bassers-dorf zur Einsicht auf. Eine telefonische Anmeldung ist erwünscht.
Das Begehren um Berichtigung des Protokolls kann in Form des Rekurses innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage an gerechnet ebenfalls an die Katholische Kirche im Kanton Zürich, Rekurskommission, Hirschengraben 66, 8001 Zürich gestellt werden.
Kloten, 1. Dezember 2014
Kath. Kirchenpflege Kloten
Kirchgemeindeversammlung vom 1. Dezember 2014
Wir laden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der röm.-kath. Kirchgemeinde Kloten, wohnhaft in Kloten, Bassersdorf, Nürensdorf herzlich ein zur Kirchgemeindeversammlung
von Montag, 1. Dezember 2014, 20.00 Uhr im Saal des Kirchgemeindezentrums, Rosenweg 3, Kloten
Traktanden
- Abnahme des Budgets 2015 und Festlegung des Steuerfusses
- Stand des Bauprojekts „Raum für Alle“, Pfarrei St. Franziskus Bassersdorf
- Beantwortung schriftlich eingereichter Anfragen von allgemeinem Interesse gemäss Art. 33 der Kirchgemeindeordnung der röm.-kath. Kirchgemeinde Kloten
Die Unterlagen zur Traktandenliste liegen fristgerecht in den Pfarreisekretariaten von Kloten und Bassersdorf auf. Anfragen sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung der Präsidentin der Kirchenpflege Kloten einzureichen.
Kloten, Bassersdorf, Nürensdorf, 30. Oktober 2014
Kath. Kirchenpflege Kloten
Broschüre zur Kirchgemeindeversammlung vom 1. Dezember 2014
20141027-pfarrblatt-kgv-versand-web-a4.pdf
Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 16. Juni 2014
- Die Bauabrechnung Lüftungssanierung und thermische Solaranlage, Kloten wird genehmigt.
- Die Bauabrechnung Projektierungskredit “Raum für Alle”, Pfarrei Bassersdorf wird genehmigt.
- Die Jahresrechnung 2013 wird einstimmig angenommen.
- Neuwahl der Kirchenpflege und der Rechnungsprüfungskommission für die Amtsdauer 2014-2018
4.1. In die Kirchenpflege sind gewählt
Judith Bamert, 8303 Bassersdorf, 1969, neu
Leo Dal Din, 8302 Kloten, 1942, bisher
Bruno Hungerbühler, 8309 Nürensdorf, 1944 bisher
Christian Laufer, 8302 Kloten, 1964, bisher
Beatrix Looser, 8302 Kloten, 1954, bisher
Marion Mastroianni, 8303 Bassersdorf, 1971, bisher
Armin Rosenast, 8302 Kloten, 1945, neu
Willy Roth, 8303 Bassersdorf, 1948, bisher
Susanne Rotondo, 8302 Kloten, 1962, bisher, auch als Präsidentin 4.2. In die Rechnungsprüfungskommission sind gewählt
Ruedi Aschwanden, 8303 Bassersdorf, 1963, neu
Philippe Kaufmann, 8302 Kloten, 1961, bisher
David Schmid, 8302 Kloten, 1962, bisher
Judith Roos, 8303 Bassersdorf, 1961, bisher
Hans-Peter Boschung, 8302 Kloten, 1961 bisher, auch als Präsident - Es sind keine schriftlichen Anfragen gemäss § 33 der Kirchgemeindeordnung eingegangen.
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die Politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet Stimmrechtsrekurs eingereicht werden. Dieser ist schriftlich mit Antrag und Begründung an die Katholische Kirche im Kanton Zürich, Rekurskommission, Hirschengraben 66, 8001 Zürich zu richten.
Ebenfalls kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet schriftlich Beschwerde geführt werden wegen Verletzung übergeordneten Rechts, Überschreiten der Gemeindekompetenz oder Unbilligkeit gestützt auf § 151 Abs. 1 des Zürcherischen Gemeindegesetzes.
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung liegt in den Pfarreisekretariaten von Kloten und Bassersdorf zur Einsicht auf. Eine telefonische Anmeldung ist erwünscht.
Das Begehren um Berichtigung des Protokolls kann in Form des Rekurses innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage an gerechnet ebenfalls an die Katholische Kirche im Kanton Zürich, Rekurskommission, Hirschengraben 66, 8001 Zürich gestellt werden.
Kloten, 20. Juni 2014 B. Looser, Kath. Kirchenpflege Kloten
Kirchgemeindeversammlung vom 16. Juni 2014 mit Wahlen von Kirchenpflegemitgliedern
Wir laden alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der röm.-kath. Kirchgemeinde Kloten, wohnhaft in Kloten, Bassersdorf und Nürensdorf herzlich ein zur
Kirchgemeindeversammlung von Montag, 16. Juni 2014, 20:00 Uhr
im Kirchgemeindezentrum, Äussere Auenstrasse 1, Bassersdorf
Traktanden
- Bauabrechnung Lüftungssanierung und thermische Solaranlage Kloten
- Bauabrechnung Projektierungskredit «Raum für Alle», Pfarrei Bassersdorf
- Abnahme der Jahresrechnung 2013
- Neuwahl der Kirchenpflege und der Rechnungsprüfungskommission für die Amtsdauer 2014 – 2018 gemäss Art. 24 ff KGO röm.-kath. Kirchgemeinde
4.1. Wahl von 9 Mitgliedern und der Präsidentin/ des Präsidenten der Kirchenpflege
4.2. Wahl von 5 Mitgliedern und des Präsidenten/ der Präsidentin der Rechnungsprüfungskommission - Beantwortung schriftlich eingereichter Anfragen von allgemeinem Interesse gemäss Art. 33 der Kirchgemeindeordnung der röm.-kath. Kirchgemeinde Kloten
Anfragen sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung der Präsidentin der Kirchenpflege Kloten schriftlich einzureichen. Die Akten zu den Traktanden und die Listen der Kandidatinnen und Kandidaten liegen während zwei Wochen vor der Versammlung in den Pfarreisekretariaten von Bassersdorf und Kloten zur Einsicht auf oder können auf der Homepage der Pfarreien www.kath-kbn.ch eingesehen werden.
Kloten, Bassersdorf, Nürensdorf, 15. Mai 2014
Kath. Kirchenpflege
20140515-pfarrblatt-kgv-versand.pdf
Beschluss der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 14.4.2014
- Der Baukredit von von CHF 6‘ 900’00 inkl. MWST für die Sanierung der Kirche und die Erweiterung des Kirchgemeindezentrums der Pfarrei St. Franziskus, Bassersdorf-Nürensdorf wurde angenommen.
- Es sind keine schriftlichen Anfragen gemäss § 33 der Kirchgemeindeordnung eingegangen.
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die Politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet Stimmrechtsrekurs eingereicht werden. Dieser ist schriftlich mit Antrag und Begründung an die Katholische Kirche im Kanton Zürich, Rekurskom-mission, Hirschengraben 66, 8001 Zürich zu richten.
Ebenfalls kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet schriftlich Beschwerde geführt werden wegen Verletzung übergeordneten Rechts, Überschreiten der Gemeindekompetenz oder Unbilligkeit gestützt auf § 151 Abs. 1 des Zürcherischen Gemeindegesetzes.
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung liegt später in den Pfarreisekretariaten von Kloten und Bas-sersdorf zur Einsicht auf. Eine telefonische Anmeldung ist erwünscht.
Das Begehren um Berichtigung des Protokolls kann in Form des Rekurses innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage an gerechnet ebenfalls an die Katholische Kirche im Kanton Zürich, Rekurskommission, Hirschengraben 66, 8001 Zürich gestellt werden.
Kloten, 14. April 2014 Kath. Kirchenpflege Kloten
20140414-kgv-kloten-beschluesse
Kirchgemeindeversammlung vom 14. April 2014
Die Römisch-Katholische Kirchenpflege unterbreitet der Kirchgemeindeversammlung vom 14. April 2014 folgenden Antrag:
Für die Sanierung der Kirche St. Franziskus und den Erweiterungsbau des Gemeindezentrums wird ein Baukredit von CHF 6’900’000 inkl. MWST bewilligt. Der Baukredit umfasst die Sanierung der Kirche und den Erweiterungsbau mit Pfarreisekretariat, Schul- und Jugendräumen sowie zwei Kleinwohnungen. Die Anzahl Parkplätze bleiben erhalten, werden aber umplatziert.
Die Kirchenpflege hat diesem Baukredit mit Beschluss vom 25. Februar 2014 einstimmig zugestimmt und empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern den Antrag ebenfalls zur Annahme.
Broschüre der Kirchgemeindeversammlung:
20140307-kg-kloten-raumfueralle-hp
Detailpläne und der detaillierte Kostenvoranschlag können auf den Pfarrämtern eingesehen werden.
Finanzierungs- und Finanzplan:
20140201-finanz_hp_seite_1
20140201-finanz_hp_seite_2-4
20140201-finanz_hp_seite_5-6
Planwerk:
20140201-planwerk_situations_grundrisse_schnitte_ansichten
Baubewilligung:
20140227-baubewilligung
Abschied der Rechnungsprüfungskommission:
20140201-abschied_kreditantrag_180314-1
Kirchgemeindeversammlung vom 2. Dezember 2013
- Der Investitionskredit für die Dachsanierung des Pfarreisaalgebäudes Bassersdorf wird einstimmig angenommen.
- Das Budget 2014 wird genehmigt und der Steuerfuss bei 11 % belassen.
- Es sind keine schriftlichen Anfragen gemäss § 33 Kirchgemeindeordnung eingegangen.
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die Politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet Stimmrechtsrekurs eingereicht werden. Dieser ist schriftlich mit Antrag und Begründung an die Katholische Kirche im Kanton Zürich, Rekurskommission, Hirschengraben 66, 8001 Zürich zu richten.
Ebenfalls kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet schriftlich Beschwerde geführt werden wegen Verletzung übergeordneten Rechts, Überschreiten der Gemeindekompetenz oder Unbilligkeit gestützt auf § 151 Abs. 1 des Zürcherischen Gemeindegesetzes.
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung liegt in den Pfarreisekretariaten von Kloten und Bassersdorf zur Einsicht auf. Eine telefonische Anmeldung ist erwünscht.
Das Begehren um Berichtigung des Protokolls kann in Form des Rekurses innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage an gerechnet ebenfalls an die Katholische Kirche im Kanton Zürich, Rekurskommission, Hirschengraben 66, 8001 Zürich gestellt werden.
Kloten, 11. Dezember 2013 Kath. Kirchenpflege Kloten
20131211-kgv-kloten-beschluesse-20131202
Broschüre zur Kirchgemeindeversammlung vom 2. Dezember 2013
20131202-pfarrblatt-kgv-versand-kg-kloten
Die Stimmberechtigten haben am 10. Juni 2013 folgende Beschlüsse gefasst:
- Die Jahresrechnung 2012 wird genehmigt.
- Die Leistungsvereinbarung zum „Gleis 5“, Kloten wird einstimmig angenommen.
- Der Freigabe der 2. Tranche Projektierungskredit „Raum für alle“, Bassersdorf, wird zugestimmt
- Initiative J. Feierabend
4.1 Die Änderung der in Art. 10 der Kirchgemeindeordnung vom 7.12.2010 festgelegten Finanzbefugnisse der Kirchgemeindeversammlung wird abgelehnt.
4.2. Der Antrag aus der KGV auf nachträgliche Urnenabstimmung über die Initiative J. Feier- abend gemäss § 38 der Kirchgemeindeordnung wird abgelehnt. - Es sind keine schriftlichen Anfragen gemäss § 33 Kirchgemeindeordnung eingegangen.
20130610-inserat_kgvbeschluesse
Broschüre zur Kirchgemeindeversammlung vom 10. Juni 2013
20130305-pfarrblatt-kgv-versand-kg-kloten
Kirchgemeindeordnung
Die Kirchgemeindeordnung regelt den Bestand und die Organisation der
Kirchgemeinde Kloten und bestimmt die Befugnisse ihrer Organe.
kgo_vom_7_12_2010.pdf