KGV 29.11.2021

Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 29. November 2021

Die Stimmberechtigten haben am 29. November 2021 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Das Budget 2022 und der Steuerfuss von 9% werden genehmigt.
  2. Es sind keine schriftlichen Anfragen gemäss § 23 des Kirchgemeindereglements eingegangen.

Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihrer Ausübung innert 5 Tagen und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen sowie unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Kloten, 23. Dezember 2021                                                                 Die Kirchenpflege Kloten


Einladung zur Kirchgemeindeversammlung

Wir laden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der röm.-kath. Kirchgemeinde Kloten, wohnhaft in Kloten, Bassersdorf und Nürensdorf herzlich ein zur

von Montag, 29. November 2021, 20.00 Uhr
im Pfarreisaal, Rosenweg, in Kloten

Traktanden

  1. Abnahme Budget 2022 / Steuerfuss
  2. Beantwortung schriftlich eingereichter Fragen von allg. Interesse gemäss
    § 23 des Kirchgemeindereglements
  3. Informationen

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen fristgerecht in den Pfarreisekretariaten von Kloten und Bassersdorf zur Einsicht auf oder können auf unseren Webseiten
www.pfarrei-st-franziskus.ch und www.pfarrei-christkoenig.ch eingesehen werden.

Anfragen sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung der Präsidentin der Kirchenpflege schriftlich einzureichen.

Kloten, Bassersdorf, Nürensdorf, 28. Oktober 2021
Katholische Kirchenpflege

20211129-KGV-Broschure-5
Katholische_Kirchgem_Kloten_Budget2022
Kloten_ zhkath_Investitionsplan_B2022